Rechtsanwälte(innen) mit langjähriger Berufserfahrung können nach umfangreicher zusätzlicher Ausbildung und Prüfung die Qualifikation als Notar(in) erlangen und dann, sofern eine Stelle frei wird, als Notar(in) in einem bestimmten Amtsbereich zugelassen werden. Sie handeln aufgrund ihrer amtlichen und staatlich überwachten Tätigkeit stets unparteiisch. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt als einseitiger Interessenvertreter betreuen Notare das ihnen übertragene Rechtsgeschäft neutral und im Interesse aller Beteiligten.

Frau Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll hat im Jahr 2016 erfolgreich die notarielle Fachprüfung absolviert und ist seit 2017 als Notarin tätig.

Für bestimmte Rechtsgeschäfte legt das Gesetz die notarielle Beurkundung als zwingende Formvorschrift fest. Dies gilt beispielsweise für weite Bereiche des Immobilienrechts – also z.B. den Verkauf oder die Schenkung eines Grundstücks – oder die Gründung und Begleitung von Handelsgesellschaften wie der GmbH. Im Bereich des Erbrechts ist in einer Vielzahl von Fällen die Beiziehung eines Notars erforderlich (Erbvertrag, Erbscheinsverfahren) und in der Regel auch zu empfehlen (Testament). Es ist wenig bekannt, dass ein notarielles („öffentliches“) Testament in der Regel den sonst später erforderlichen Erbschein zum Nachweis der Erbfolge entbehrlich macht. Man schlägt also „zwei Fliegen mit einer Klappe“ – der/die Notar(in) gewährleistet neben einer rechtlich sicheren Gestaltung gleichzeitig den Nachweis der späteren Erbfolge(n).

In Zusammenhang mit der Errichtung von Patientenverfügungen hat sich langsam herumgesprochen, dass die rechtzeitige Erteilung einer (Alters-)Vorsorgevollmacht mit darin gleichzeitig enthaltener Patientenverfügung geboten ist. Eine innerfamiliäre wechselseitige Bevollmächtigung kann im Fall der durch Krankheit oder Altersgebrechlichkeit verminderten oder aufgehobenen Fähigkeit eines Angehörigen, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, die Bestellung eines amtlichen Betreuers verhindern.

Eine rechtzeitige vorherige Beratung und Betreuung durch eine(n) Notar(in) gewährleistet eine rechtlich sichere Gestaltung des beabsichtigten Rechtsgeschäfts. Jeder Beurkundung geht eine ausführliche Beratung durch den/die Notar(in) voraus, die nicht gesondert vergütet werden muss. Der/die Notar(in) kann selbstverständlich auch eine Beratung vornehmen, wenn keine Beurkundung erforderlich oder gewünscht ist.

Die Aufgaben als Notarin in Wardenburg nimmt
Frau Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll
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