Im Sozialrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Karin Schulze beraten.
Die Tätigkeit im Rahmen des Sozialrechts umfasst neben dem bekannten Bürgergeld außerdem die Bereiche der gesetzlichen Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Insbesondere sind wir in folgenden Angelegenheiten für Sie da:
- Durchsetzung der Ansprüche auf Alters- und Erwerbsminderungsrenten bei der gesetzlichen Rentenversicherung
- Ansprüche auf Krankengeld, Krankenbehandlung
- Fragen der Einstufung in die Pflegekasse
- Leistungen der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit
- Ansprüche auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II
- Fragen der Grundsicherung
- Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation
- Sozialhilfewohngeld / Grundsicherung
- Unterhaltsrecht für Angehörige von Sozialhilfebedürftigen
- Ausbildungsförderungsrecht
- Elterngeld und Kindergeld
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Karin Schulze