Immobilienverkäufe, Schenkungen, Hofübertragungen, auch die Begründung von Rechten an Immobilien, müssen notariell beurkundet werden.
Lebzeitige Schenkungen von Immobilien sind oft sinnvoll, um steuerliche und erbrechtliche Nachteile im Todesfall zu vermeiden. Die Notarin berät hier über Art und Weise einer zweckmäßigen Gestaltung und sorgt als neutrale Urkundsperson für einen sicheren Grundstückskaufvertrag, der den Interessen aller Vertragsbeteiligten gerecht wird.
Ihre Ansprechpartnerin in der Notarkanzlei:
Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll