Das Familienrecht regelt unter anderem die mit Trennung und Scheidung verbundenen Angelegenheiten. Im Zuge einer Trennung und Ehescheidung – auch von Lebenspartnern – treten Fragen in folgenden Bereichen auf:

  • Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt (für die Trennungzeit und nachehelich)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Durchsetzung des Wechselmodells
  • Vermögensauseinandersetzung/Zugewinnausgleich/ggf. Regelung bestehender Verbindlichkeiten aus der Ehe
  • Versorgungsausgleich
  • Ablauf der Ehescheidung
  • Abstammungsrecht
  • Gewaltschutzrecht
  • Rechtsverhältnisse an der Wohnung und dem Hausrat

Frau Rechtsanwältin Karin Schulze ist als Fachanwältin für Familienrecht seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet tätig. Sie berät und vertritt unsere Mandanten bei der umfassenden Klärung aller anstehenden Fragen. Dabei ist zunächst Ziel, eine für beide Seiten möglichst verträgliche, konstruktive Lösung auszuarbeiten, die – vor allem im Sinne gemeinsamer Kinder – den weiteren Umgang miteinander erleichtert. Oft ist es möglich, eine einvernehmliche, individuelle Lösung im Einzelfall zu erzielen. Sollte keine außergerichtliche Verständigung möglich sein, so vertritt sie mit Nachdruck die Interessen unserer Mandanten in familiengerichtlichen Verfahren.

Wie ist das Vorgehen?
In einem Erstberatungstermin wird zunächst der Sachverhalt aufgenommen und Ihr Anliegen ausführlich vorbesprochen. Das familienrechtliche Mandat ist sehr persönlich; es geht neben rechtlichen Fragen fast immer um Emotionen. Wir gehen mit dieser Ausnahmesituation souverän und einfühlsam um. Sie erhalten im oder nach dem Erstberatungsgespräch eine Einschätzung, ob und wie ihre Ziele rechtlich erreicht werden können und mit welchen Kosten sie rechnen müssen.

Im Falle der weiteren Beauftragung wird die Vorgehensweise besprochen, wobei taktische und praxisorientierte Gesichtspunkte aus der langjährigen Erfahrung im Familienrecht einfließen. In Schriftsätzen ist es wichtig, den richtigen, gewünschten Ton zu treffen. Priorität hat, dass das Mandat in Ihrem Sinne geführt wird! Das familienrechtliche Mandat wird daher in Korrespondenz mit dem Mandanten/der Mandantin rechtlich kompetent, mit Überblick und mit Empathie geführt.

Welche Kosten entstehen?
Die Honorargestaltung wird in jedem einzelnen Mandat transparent besprochen. Das Honorar richtet sich entweder nach dem Gegenstandswert oder es wird eine Zeithonorarvereinbarung geschlossen. Es wird stets eine Ausgewogenheit des Kosten-Nutzen-Verhältnisses gewahrt. Für den Fall, dass Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten der Beauftragung zu tragen, kann entweder Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Die Rechtsanwältinnen besprechen mit Ihnen, ob die Anspruchsvoraussetzungen der Gewährung von Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Ihrem Fall gegeben sind.

Unsere Kanzlei ist auch im Familienrecht rechtsgestaltend tätig, indem Eheverträge ausgearbeitet werden, mit denen viele Streitigkeiten im Vorfeld bereits vermieden oder zumindest einfacher gestaltet werden können. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich gerne.

Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Karin Schulze

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Was können wir für Sie tun?

Anwaltskanzlei
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15.00 – 18:00 Uhr

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Rechtsanwältin und Notarin

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