Bei allen Angelegenheiten vor und nach einem Erbfall werden Sie von uns entweder anwaltlich oder notariell umfassend beraten und vertreten, je nachdem, ob Sie vorsorgend erbrechtliche Regelungen treffen wollen oder nach Eintritt eines Erbfalls über Ihre Rechte informiert und diese gegenüber anderen durchsetzen wollen. Benötigen Sie einen Erbschein, so können Sie den Antrag nicht nur beim zuständigen Nachlassgericht, sondern auch beim Notar stellen. Erbrechtliche Fragestellungen im anwaltlichen Bereich bearbeitet in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Karin Schulze.  

Wenn nennenswerte Vermögensgegenstände zu vererben sind, ist die Errichtung eines Testaments, bei besonderen Konstellationen (z. B. unternehmerische Tätigkeit oder Patchwork-Familien) der Abschluss eines Erbvertrages mit Pflichtteilsverzichten fast immer notwendig, um unbeabsichtigte und nachteilige Folgen im Erbfall zu verhindern. Erbverträge, auch Zuwendungen gegen Erb- oder Pflichtteilsverzicht, sind zwingend notariell zu beurkunden. Frau Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll berät Sie umfassend darüber, ob und in welcher Form Sie beurkunden müssen, um Ihren letzten Willen sicher zu verwirklichen.

Selbst wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge gar nicht abweichen wollen, ist ein notarielles Testament aus folgendem Grund oft sinnvoll: es erspart den Erben das Erbscheinsverfahren, welches nicht selten langwierig und in vielen Fällen viel teurer ist, als die Errichtung eines notariellen Testaments.

Ein Testament kann sowohl handschriftlich als auch durch notarielle Urkunde errichtet werden. Das notarielle Testament hat gegenüber dem handschriftlichen Testament zwei Vorteile: zum einen erspart es den Erben ein Erbscheinsverfahren. Zum anderen vergewissert sich der Notar über die Geschäftsfähigkeit desjenigen, der das Testament errichtet und bestätigt dieses auch ausdrücklich im Urkundentext. Das beugt Streitigkeiten über die wirksame Errichtung des Testaments, die insbesondere bei älteren Menschen immer wieder auftauchen, vor. Notarielle Urkunden haben besondere Beweisfunktion.

Sollten Sie sich für die handschriftliche Errichtung eines Testaments entscheiden, empfiehlt es sich in jedem Fall, kompetenten anwaltlichen Rat bei Frau Rechtsanwältin Schulze oder notariellen Rat bei Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll einzuholen, um verhängnisvolle Fehler und Unklarheiten zu vermeiden, insbesondere auch im Hinblick auf Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wir kooperieren mit Ihren Steuerberatern und im landwirtschaftlichen Bereich ebenso mit den landwirtschaftlichen Buchstellen und Berufsverbänden, wenn es um Fragen der Hofnachfolge geht.

Wie ist das Vorgehen?
In einem Erstberatungstermin kann Ihr Anliegen ausführlich vorbesprochen werden. Es wird geklärt, ob und wie Ihre Ziele erreicht werden können und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. In komplexeren Angelegenheiten können die Fallprobleme gründlich in Folgeterminen erörtert werden. Es wird sodann ein Entwurf erarbeitet und besprochen. Dabei hat Priorität, dass Ihre Vorstellungen rechtlich unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, damit Ihr Wille später auch wirklich zum Tragen kommt.

Nach dem Erbfall
Das erbrechtliche Tätigkeitsspektrum erstreckt sich auch auf die Abwicklung bereits eingetretener Erbrechtsfälle. Frau Rechtsanwältin Schulze unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, bei der Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen und in allen Streitfragen betreffend die Wirksamkeit von Testamenten und Vermächtnissen. Sollte eine einvernehmliche Regelung scheitern, vertritt Frau Rechtsanwältin Schulze Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Einvernehmliche Erbauseinandersetzungen sind, wenn Grundstücke oder Gesellschaftsanteile beteiligt sind, notariell zu beurkunden. Hier berät und beurkundet Frau Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll. Auch in erbschaftssteuerlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt übernimmt Frau Rechtsanwältin Schulze Ihre Vertretung. Weiter übernimmt sie Nachlasspflegschaften und steht auch als Testamentsvollstreckerin zur Verfügung. Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin wurde Frau Rechtsanwältin Karin Schulze in die Testamentsvollstreckerliste der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge) aufgenommen. Ziel ist in jedem Fall eine effektive, wirtschaftliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Welche Kosten entstehen?
Die Gestaltung des Anwaltshonorars wird in jedem einzelnen Mandat transparent besprochen. Das Honorar richtet sich entweder nach dem Gegenstandswert, oder es wird eine Zeithonorarvereinbarung geschlossen. Es wird stets eine Ausgewogenheit des Kosten-Nutzen-Verhältnisses gewahrt. Die Kosten der notariellen Beurkundung richten sich nach dem Wert des Gegenstandes und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Alle Beratungen und Besprechungen, die beim Notar selbst im Vorfeld einer notariellen Beurkundung stattfinden, sind damit abgegolten, werden also nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Erbrechtliche Mediation – eine Alternative zur streitigen Auseinandersetzung!
Kann eine Erbengemeinschaft oder der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte sich nicht über die jeweilige Verteilung des Nachlasses einigen, so kann der Fall auch in einer Mediation bearbeitet werden. In diesem Fall wird Frau Rechtsanwältin Schulze nicht als Anwältin tätig, sondern in ihrer Funktion als Mediatorin. Es wird in Einzel- und/oder gemeinsamen Gesprächen eine einvernehmliche Lösung erarbeitet, bei der die Mediatorin eine vermittelnde, unparteiische Rolle einnimmt. Die Vergütung erfolgt im Rahmen eines Zeithonorares.

Ihre Ansprechpartnerin in der Anwaltskanzlei:
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Erbrecht Karin Schulze

Ihre Ansprechpartnerin in der Notarkanzlei:
Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll

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Was können wir für Sie tun?

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