Vereinbarungen über den Güterstand, Zugewinn- oder Versorgungsausgleich, auch über Ehegatten-Unterhalt bedürfen, um wirksam zu sein, der notariellen Beurkundung.
Insbesondere für Unternehmer/-innen, aber nicht nur für diese, ist der Abschluss eines Ehevertrages vor Eingehung einer Ehe sinnvoll, um nachteilige Folgen im Falle einer Scheidung zu vermeiden. Frau Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll berät darüber, welche Gestaltungen sinnvoll sind.
Sind Sie sich einig über Ihre Scheidungsfolgen, z. B. nach Durchführung eines Mediationsverfahrens, kann zur Vereinfachung des Scheidungsverfahrens vor Gericht diese Einigung in einer notariellen Urkunde festgehalten werden.
Ihre Ansprechpartnerin in der Notarkanzlei:
Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll