Wenn die gerichtliche Bestellung eines gesetzlichen Betreuers vermieden werden soll, so ist die rechtzeitige Erteilung einer innerfamiliären (Alters-)Vorsorgevollmacht mit darin gleichzeitig enthaltener Patientenverfügung geboten.
Die notarielle Beurkundung der Vollmacht erhöht deren Beweiskraft und Akzeptanz im Rechtsverkehr. Wer über Immobilienvermögen verfügt und seinen Bevollmächtigten für den Notfall auch hierüber Handlungsbefugnis einräumen möchte, muss die Vollmacht zumindest in notariell beglaubigter Form errichten. Eine rechtzeitige vorherige Beratung und Betreuung durch die Notarin gewährleistet eine rechtlich sichere Gestaltung des beabsichtigten Rechtsgeschäfts. Jeder Beurkundung geht eine ausführliche Beratung durch die Notarin voraus, die nicht gesondert vergütet werden muss.
Die Notarin kann selbstverständlich auch eine Beratung vornehmen, wenn keine Beurkundung erforderlich oder gewünscht ist.
Ihre Ansprechpartnerin in der Notarkanzlei:
Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Noll