Wenn die eigenen Mittel älterer, pflegebedürftiger Mitmenschen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken, springt die Sozialhilfe ein und nimmt Rückgriff bei den Kindern. Diese sind unter bestimmten Umständen zur Unterhaltszahlung verpflichtet.
Das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Es soll u. a. unterhaltspflichtige Kinder, die für ihre bedürftigen Eltern im Pflegeheim aufkommen müssen, entlasten: unterhaltspflichtige Kinder sollen nur noch herangezogen werden, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen oberhalb von 100.000 € liegt. Für Betroffene treten in diesem Zusammenhang viele Fragen auf:
- Wann bestehen nach der neuen Regelung noch Auskunftspflichten?
- Muss auch der Ehegatte Auskünfte erteilen oder ggf. sogar für ein Schwiegerelternteil aufkommen?
- In welcher Höhe kann man in Anspruch genommen werden, wenn man die Einkommensgrenze überschritten hat?
- Welche Belastungen werden anerkannt?
- Ist das Vermögen, vor allem eine selbstbewohnte Immobilie, gefährdet?
- Werden auch Geschwister herangezogen?
Frau Rechtsanwältin Schulze beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit den Fragen des Elternunterhalts. Sie hält regelmäßig Vorträge bei Bildungsträgern zum Thema und berät Sie umfassend zu allen auftretenden Fragen. Oft empfiehlt es sich, sich bereits im Vorfeld beraten zu lassen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Karin Schulze