Das Unternehmensrecht verlangt häufig die Einschaltung eines Notars. Der Notar berät bei der Wahl der richtigen Rechtsform, entwirft und beurkundet Gesellschaftsverträge und Satzungen und begleitet den Gründungsvorgang bis zur Registereintragung. 

Auch nach der Gründung berät der Notar und beurkundet Gesellschafterversammlungen, Satzungsänderungen, Geschäftsführerbestellungen, Umwandlungen, Fusionen und Handelsregisteranmeldungen.

Geschäftsanteilsübertragungen und Unternehmensverkäufe bedürfen vor Beurkundung besonderer Vorbereitung, Beratung und enger Zusammenarbeit mit den Steuerberatern. Aber auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung – in der Familie und der Ehe- sind gesellschaftsrechtliche Gestaltungen oft sinnvoll, um das Vermögen auch im Erbfall in der Familie zu erhalten.

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